Perfekte Pisten1, Hemsedal, skistar, Skischule Lüneburg

AGB der Skischule Lüneburg UG (haftungsbeschränkt)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES:

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung.

ZAHLUNG:

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten. Versicherungsprämien sind sofort zu bezahlen. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis 40 Tage vor Reisenantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Sofern es bei Vorlage einer Einzugsermächtigung auf Grund von fehlerhaften Angaben und/oder unzureichender Kontodeckung zu einer Rücklastschrift kommt, werden dem Kunden die anfallenden Bankgebühren durch den Reiseveranstalter berechnet. Bei Buchungen ab 40 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis innerhalb von drei Werktagen fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Eingang bei dem Reiseveranstalter.

LEISTUNGEN:

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung im Prospekt. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

VERSICHERUNG:

Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Name und Anschrift eines Versicherers werden dem Reisenden angegeben.

RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN:

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter die nachstehende pauschalierte Entschädigung für Reisevorbereitungen unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen (Beherbergungsaufenthalte, Sportprogramme, Busreisen usw.). Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass dem Reiseveranstalter kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

Rücktritt

bis 56 Tage vor Abreise 20 %
bis 35 Tage vor Abreise 50 %
ab 34. Tag bis zum Tag der Abreise 90 %

RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER:

Der Reiseveranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund zu kündigen. Kündigt der Reiseveranstalter bzw. der Veranstaltungsleiter, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Der Reiseveranstalter kann die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn kündigen, falls sich nicht genügend Teilnehmer anmelden und die Fahrt aus diesem Grunde wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die Mindestteilnehmerzahl für alle Reisen ist 20 Personen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm den Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält dann den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.

UMBUCHUNG:

Für Umbuchungen bis 60 Tage vor Abreise wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro Buchung fällig. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche nur durch Rücktritt des Reisenden und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

AUFHEBUNG EINES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer Gewalt (Lawinengefahr, Krieg, Seuchen etc.) erheblich gefährdet und so die Sicherheit der Reiseteilnehmer in Frage gestellt, so können sowohl der Kunde als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte ergeben sich aus dem Reisevertragsrecht (§ 651j BGB).

MITWIRKUNGSPFLICHT:

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. durch Lawinengefahr, schlechte Witterung, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigt wird.

BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG:

Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (für Schäden, die nicht Körperschäden sind), soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Busunternehmen, Hotel etc.) verantwortlich ist. Unterliegt die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung den gesetzlichen Vorschriften oder internationalen Abkommen, so kann der Reiseveranstalter sich auf dort vorgesehene weitergehende Beschränkungen oder Voraussetzungen berufen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Liftpässe, Flüge namentlich genannter Veranstalter, für die entsprechende Beförderungsausweise ausgestellt werden). Hier gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiber. Insbesondere übernimmt der Reiseveranstalter bei technischem Defekt oder schlechtem Wetter keine Haftung für ausgefallene Liftpasstage.

GEWÄHRLEISTUNG:

a) Abhilfe: Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages: Bei gerechtfertigter Kündigung des Reisenden, kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG:

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen befugt. Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c-651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN:

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt auch für den Fall, dass Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

GERICHTSSTAND:

Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist, soweit gesetzlich zulässig, Lüneburg. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters gegen den Kunden der Gerichtsstand Lüneburg vereinbart.

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungs- bzw. Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Veranstaltungs- bzw. Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

VERANSTALTER:

Veranstalter ist die Firma Skischule Lüneburg UG (haftungsbeschränkt), Zum Moorbruch 5, 21335 Lüneburg, es sei denn, in der Ausschreibung ist etwas anderes vermerkt.

Skischule Lüneburg © 2024. All Rights Reserved.

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